Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ankerwerke GmbH
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Leistungsumfang
4. Preise und Zahlungsbedingungen
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7. Mängelhaftung und Gewährleistung
8. Haftung
9. Vertraulichkeit
10. Laufzeit und Kündigung
11. Anwendbares Recht
12. Gerichtsstand
13. Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Ankerwerke GmbH, Seligenstadt am Main (nachfolgend „Ankerwerke“), gelten für alle Verträge über die Erbringung von Agenturdienstleistungen – insbesondere Affiliate-Marketing-Beratung, Pressearbeit und PR, Marketingberatung und -konzeption sowie Sportsponsoring-Beratung – die ein Unternehmen oder eine natürliche Person (nachfolgend „Auftraggeber“) mit Ankerwerke abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggebers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Leistungen der Ankerwerke richten sich vorrangig an Unternehmer.
2) Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website der Ankerwerke dargestellten Leistungsbeschreibungen und Preisbeispiele stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen der unverbindlichen Information und Orientierung des Auftraggebers.
2.2 Der Auftraggeber kann ein verbindliches Angebot abgeben, indem er Ankerwerke schriftlich per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website kontaktiert, eine Anfrage für ein Erstgespräch stellt oder ein von Ankerwerke erstelltes schriftliches Angebot schriftlich annimmt.
2.3 Ankerwerke kann das Angebot des Auftraggebers innerhalb von zehn Werktagen annehmen,
– indem Ankerwerke dem Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail übermittelt, oder
– indem Ankerwerke mit der vereinbarten Leistungserbringung beginnt.
Nimmt Ankerwerke das Angebot des Auftraggebers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, gilt dies als Ablehnung.
2.4 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung. Vertragsschlüsse in anderen Sprachen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
2.5 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Auftragsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, sodass unter dieser Adresse die von Ankerwerke versandten E-Mails empfangen werden können.
3) Leistungsumfang
3.1 Der konkrete Umfang der von Ankerwerke zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3.2 Ankerwerke erbringt ihre Leistungen als selbständige Dienstleistungen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Ankerwerke keinen bestimmten Erfolg (z. B. eine bestimmte Anzahl von Presseplatzierungen, Publisher-Gewinnung oder Kampagnenergebnisse), sondern eine fachgerechte Leistungserbringung nach dem Stand der Kunst und der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
3.3 Ankerwerke ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben fachkundige Dritte (Subunternehmer) einzusetzen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist und keine entgegenstehende Vereinbarung getroffen wurde.
3.4 Anpassungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (sogenannte Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können eine Anpassung des Honorars zur Folge haben.
4) Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich die angegebenen Honorare und Preise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ankerwerke ist ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen.
4.2 Pauschalpreise, Stundensätze oder monatliche Retainer-Beträge werden im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Etwaige zusätzliche Auslagen (z. B. Reisekosten, Fremdleistungen, Mediadaten, Druckkosten) werden separat und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern dies vereinbart wurde.
4.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei monatlichen Retainern ist das Honorar jeweils zum Monatsersten im Voraus fällig.
4.4 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Ankerwerke berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie die Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.
4.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ankerwerke alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf einer nicht rechtzeitigen Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten von Ankerwerke.
5.2 Der Auftraggeber hat dem Ankerwerke alle Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Marken, Daten etc.), die Ankerwerke zur Leistungserbringung benötigt, in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Für die rechtliche Zulässigkeit der überlassenen Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
5.3 Der Auftraggeber erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die Ankerwerke überlassenen Inhalte für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.
5.4 Der Auftraggeber stellt Ankerwerke von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Auftraggebers durch Ankerwerke diesem gegenüber geltend machen können. Der Auftraggeber übernimmt dabei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Auftraggeber nicht zu vertreten ist.
5.5 Ankerwerke behält sich vor, Aufträge abzulehnen oder bestehende Verträge fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber Inhalte bereitstellt oder Leistungen beauftragt, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, die guten Sitten oder die Grundsätze eines fairen Wettbewerbs verstoßen.
6) Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1 Alle von Ankerwerke im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (z. B. Konzepte, Texte, Pressemitteilungen, Strategiepapiere, Präsentationen) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum von Ankerwerke.
6.2 Nach vollständiger Zahlung des Honorars räumt Ankerwerke dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein, sofern nicht gesondert anders vereinbart. Eine weitergehende Nutzung oder Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Ankerwerke.
6.3 Ankerwerke ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen im Rahmen ihrer eigenen Außendarstellung (z. B. Website, Portfolio, Referenzlisten) zu erwähnen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
7) Mängelhaftung und Gewährleistung
7.1 Ankerwerke erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Können. Soweit Ankerwerke einen Dienstvertrag schuldet, ist eine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg (z. B. bestimmte Medienplatzierungen, Affiliate-Provisionen oder Sponsoring-Ergebnisse) ausgeschlossen, es sei denn, ein solcher Erfolg wurde ausdrücklich schriftlich garantiert.
7.2 Soweit Ankerwerke ausnahmsweise einen Werkvertrag schuldet, hat der Auftraggeber festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werks, schriftlich anzuzeigen. Bei Unternehmern gilt: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung des Werks. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gelten die gesetzlichen Fristen.
7.3 Ankerwerke hat bei Vorliegen eines Mangels das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung).
8) Haftung
Ankerwerke haftet dem Auftraggeber aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
8.1 Ankerwerke haftet uneingeschränkt
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– aufgrund eines ausdrücklichen Garantieversprechens,
– aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).
8.2 Verletzt Ankerwerke fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 8.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
8.3 Ankerwerke haftet insbesondere nicht für ausbleibende Erfolge, die auf Marktentwicklungen, dem Verhalten Dritter (z. B. Medien, Publisher, Netzwerke, Sponsoringpartner) oder auf unvollständigen bzw. unrichtigen Angaben des Auftraggebers beruhen.
8.4 Im Übrigen ist eine Haftung von Ankerwerke ausgeschlossen.
8.5 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Ankerwerke für ihre Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und Subunternehmer.
9) Vertraulichkeit
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Strategien und Kalkulationen – vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiterzugeben noch für eigene Zwecke außerhalb des Auftrags zu nutzen.
9.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden, sowie für Informationen, zu deren Offenlegung eine Partei gesetzlich verpflichtet ist.
9.3 Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
10) Laufzeit und Kündigung
10.1 Projektverträge (Einmalleistungen) enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung und deren Abnahme durch den Auftraggeber.
10.2 Dauerschuldverhältnisse (monatliche Retainer, laufende Betreuungsverträge) werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
10.3 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
– erheblichem Zahlungsverzug des Auftraggebers (mehr als 30 Tage nach Fälligkeit),
– schwerwiegender Verletzung vertraglicher Pflichten durch eine der Parteien,
– Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit einer der Parteien.
10.4 Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber aus einem Grund, den Ankerwerke nicht zu vertreten hat, ist Ankerwerke berechtigt, das vereinbarte Honorar für den gesamten ursprünglich vereinbarten Leistungszeitraum abzüglich ersparter Aufwendungen zu berechnen.
11) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
12) Gerichtsstand
12.1 Handelt der Auftraggeber als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Ankerwerke.
12.2 Hat der Auftraggeber seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von Ankerwerke ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Auftraggebers zugerechnet werden können. Ankerwerke ist in den vorstehenden Fällen jedoch berechtigt, das Gericht am Sitz des Auftraggebers anzurufen.
13) Alternative Streitbeilegung
Ankerwerke ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu aber bereit. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist.
Stand: Juni 2026 · Ankerwerke GmbH · Seligenstadt am Main